Igelsdorf - Widdershausen aktuelles Projekt

Chronik Widdershausen
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Igelsdorf

Chronik 3 > Wüstungen
Die Wüstung Igelsdorf (Egelsdorf)
Mit dem Wort "Wüstungen" hat man Siedlungen benannt, die nach längerer oder kürzerer Lebensdauer wieder verödet sind bzw. wieder aufgegeben wurden.
Zwischen Dippach und Leimbach und direkt gegenüber von Widdershausen liegt die Wüstung Igelsdorf (Egelsdorf) noch auf hessischem Gebiet
Über die Ursachen der Verödung so vieler Ortschaften – in der Gemarkung Heringen allein sieben; im ehemaligen Gericht Heringen kommen zwölf Wüstungen auf
zehn noch bestehende Orte – haben wir noch wenig Licht. Die schriftliche Überlieferung schweigt sich darüber aus, die mündliche macht die Kriege, vor allem
den dreißigjährigen dafür verantwortlich, obwohl die Verödungsperiode schon hundert oder mehr Jahre vor Beginn dieses Krieges abschlossen war. In den meisten Fällen war es wohl eine hinsichtlich des Bodens und Klimas ungünstige Lage, die Anlass wurde zum Aufgeben der Siedlung. Dazu kommt, dass die gerade in jener Zeit aufblühenden Städte viele Landbewohner anzogen und so mit zur Landflucht beitrugen. Jedoch auch der Krieg scheint durchaus nicht schuldlos zu sein an der
Verödung der Kleinsiedlungen – um solche handelt es sich fast ausschließlich. Man wüsste sich sonst das Eingehen von Siedlungen in guter Tallage wie Hamme, Egelsdorf u. a. nicht zu erklären, wenn es nicht ein Bedürfnis nach Schutz vor den Unbilden des Krieges war, das die Bewohner der Kleinsiedlungen in die größeren Ortschaften zurücktrieb. Und gerade im Gericht Heringen scheint der Kleinkrieg hervorragend an der Verwüstung beteiligt gewesen zu sein, wie der folgende Tatbericht zeigt. Landgraf Albert von Thüringen hatte im Jahre 1300 dem Abt Heinrich von Fulda die Burg Wildeck geschenkt. Darüber war sein (unehelicher) Sohn Apitz erbittert und versuchte, die Burg zurück zu erobern. Ganz im Stillen sammelte es ein Heer, das im Jahre 1304 unter Führung des Grafen von Hohenstein „ins fuldische Gebiet einbrach und alles mit Feuer und Schwert verwüstete“. Der angerichtete Schaden, den Landgraf Albert erstatten musste, wurde auf 400 Mark Silber geschätzt. Das der Burg Wildeck am nächsten gelegene fuldische Gebiet war das Gericht Heringen. Wir werden daher annehmen müssen, dass unser Heimatgebiet den Schauplatz dieser Zerstörungen abgab. Auffällig ist jedenfalls, dass auch 128 Jahre später, im Jahre 1432, von den in der Verkaufsurkunde des Gerichts Heringen namentlich aufgeführten 21 Orten 17 Wüstungen bezeichnet werden; nur Heringen, Lengers, Harnrode und Widdershausen waren damals bewohnt.
Blick vom Bornberg in Widdershausen auf das Siedlungsgebiet vom Igelsdorf aus 2013
Das der Abteil Fulda zustehende Gebiet um Heringen war einer adeligen Familie im Lehnsverhältnis übertragen und wurde von dieser als Patrimonalgericht verwaltet. Die Herren von Heringen kommen um die Mitte des 12. Jahrhundert zum ersten Mal in Urkunden vor. Gegen Ende des 14. Jahrhundert war ihr Wohlstand jedoch, wie sich aus zahlreichen Güterverpfändungen ergibt, so stark gesunken, dass sich Grete, die Witwe Kurts von Heringen, veranlasst sah, das Gericht mit allem Zubehör an Landgraf Ludwig von Hessen für 2400 Gulden zu verkaufen. Es geschah dies am 8. Oktober 1432. Zum Gericht Heringen gehörten damals die Orte Heringen, Lengers, Harnrode, Geidenstadt, Wölfershausen, Widdershausen, Leimbach, Gasterode, Abterode, Vitzerode, sowie die ausgegangenen Siedlungen Eizerode, Egelsdorf, Mutelsdorf, Buren, Mespens, Stickens, Benegarten, Witerode, Hamme, Marbach, Frondorf und drei Vorwerke zu Dippach; außerdem die Burgen Hornsberg und Winterberg (Eichburg).
Zwei Männer stehen am Eingang zum Pfaffental und schauen auf die noch nicht professionell ausgebaute Grenze zur DDR im Hintergrund der alte Beobachtungsturm aus Holz, um 1960
Eine andere Streitsache, die ebenfalls ihre Ursache in den Kriegsereignissen hatte, entstand 1624 mit der sächsischen Gemeinde Dippach. Die Grundstücke der
Wüstung Egelsdorf zwischen Leimbach und Dippach waren von Landgraf Philipp an Bauern zu Dippach vererblehnt worden unter der Bedingung, dass die sächsischen
Inhaber die gleichen Grundstücksabgaben zu tragen hätten wie die hessischen Untertanen und wenn Egelsdorf wieder aufgebaut werden sollte, müssten die dahin gehörigen Felder und Wiesen wieder zurückgegeben werden.
Die Besteuerung des Grundbesitzes, abgesehen von Lehnsabgaben und Frondiensten, geschah in jeder Zeit nur in dringenden Fällen (vorfallenden Kriegen usw.) durch Umlagen. Da die Feldmark von Egelsdorf ebenso wie die von Leimbach noch zur Gemarkung Heringen gehörte, so musste Heringen die Umlage sowohl für die Leimbacher als auch die Egelsdorfer Länderei mit erheben. Um Schwierigkeiten mit den sächsischen Nachbarn vorzubeugen, hatte Heringen mit den Egelsdorfer Hufeninhabern zu
Dippach im Jahre 1576 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, nach der sich die in Frage kommenden Dippacher Bauern verpflichteten, die Kontribution vorkommenden falls in der gleichen Höhe zu zahlen, wie sie auch den Heringer Hufenbesitzern auferlegt war.
Blick von der Kreisstrasse K4 auf das Pfaffental und die Grenzbefestigungen der Grenztruppen der DDR, hinter dem Metallgitterzaum der Kolonnenweg und der Beobachtungsturm im Sommer 1989
Dippach war dieser Vereinbarung bisher treu nachgekommen. Als jedoch nach Ausbruch des Krieges die Staatsausgaben sich in außergewöhnlichem Maße steigerten, häuften sich auch die Steuerforderungen und wurden zu einer schweren Last. Man kann verstehen, dass die Bewohner von Dippach als sächsische Untertanen wenig Neigung hatten, die Lasten des Staates Hessen mit tragen zu helfen. Sie gaben vor, ihre Egelsdorfer Länder seien keine „gehübten“, sondern Rodeäcker und lieferten nur noch den geringeren Steuerbetrag ab. Die Gemeinde Heringen beklagt sich über dieses Verhalten bei der hessischen Regierung und gibt an, dass ihr auf diese Weise ein Schaden von fast 2000 Gulden zugefügt worden sei. Amtsvogt Peter Meckbach zu Friedewald wird von seiner vorgesetzten Behörde beauftragt, der Sache auf den Grund zu gehen. Er versucht zunächst eine Einigung auf gütlichem Wege, jedoch vergebens. Dippach beruft sich auf seinen landgräflichen Lehnbrief, der über 500 Rodeäcker und nicht über dreizehn und eine halbe Hufe laute. Heringen verweist auf die langjährige Überlieferung und zeigt die schriftliche Vereinbarung vom 24. April 1576 vor. Ein Lokaltermin wird angesetzt zum 14. März 1625. Dippach bleibt bei seiner Behauptung, die Länder seien keine Hufen, sondern Rodeäcker. Sie hätten ihre Vereinbarung bis dahin treu erfüllt und von jedem Acker wöchentlich drei Pfennig nach Heringen geliefert, was auf die 500 Acker 6 Gulden 10 Albus 8 Heller ausmache. Die Dorfschaft Heringen habe selbst 1500 Rodeacker, was sie von diesen bezahle, wolle Dippach auch geben „darmit sich aber Heringen nit ersettigen lassen will“. Der Vogt schlägt vor, wöchentlich sechs Heller vom Acker zu entrichten, was jede Woche neuen Gulden sechzehn Albus ertrüge. Jedoch Dippach kann sich immer noch nicht entschließen, bis ihnen der Vogt mit dem Verlust der Grundstücke droht, falls sie sich nicht mit Heringen einigen. Vertreter der Heringer Belange waren Mertin Leinmann (Lingner), Hermann Rudtans (Rudolph) zu Leimbach und Hans Trümbers (Trunter); Dippach war vertreten durch Basten Koch und Johannes Salzmann.
Auszug aus der Flurkarte Planblatt 2, Gemarkung Widdershausen Nr. 94, Kreis Hersfeld, Zusammenlegung 1878, Abzeichnung von der im Jahre 1886 entstandenen und bis auf die Gegenwart fortgeführten Flurkarte, gefertigt im April 1936 durch Wöhlke, geprüft durch Sauer, Vermessungs-Sekretär
Zum Kirchspiel Heringen gehörten Widdershausen und Lengers als Tochtergemeinden, Wölfershausen, Leimbach mit der Wüstung Egelsdorf, Vitzerode, Abterode und Gasterode waren zu Heringen eingepfarrt, dann die Wüstung Eizerode (Kirchdorf), zu der wahrscheinlich das nahe dabei gelegene, heute zu Heringen gehörige Bengendorf mit Frondorf – in der Tauben Herf – eingepfarrt war; Harnrode mit Geidenstadt waren zu Lengers eingepfarrt. Nach der Reformation tritt Widdershausen zeitweise als Vikariat auf.
Auch die Heringer Pfarrei war reichlich mit Grundbesitz ausgestattet. Es waren in der Gemarkung Heringen allein 19 ¼ Acker, 39 Ruten Ackerland und 47/8 Acker Wiesen. In Lengers hatte die Pfarrei weitere 14 Acker Land und 4 Acker Wiesen. Mündlicher Überlieferung zufolge (Schlottmann) soll dieser Grundbesitz eine Schenkung der Inhaber der Eichburg darstellen. Ferner besaß die Pfarrei 3 ½ Acker Wiesen über Gasterode und 12 Acker 13 Ruten Land bei Dippach; die letzteren gehörten zu der ehemals Egelsdorfer Flur. Der heutige Flurname „Pfaffental“ erinnert noch an die geistlichen Besitzer.
Bemerkenswert ist, dass die Widdershäuser Fruchtabgabe von ½ Metze Korn, die auf dem von Hans Zinn 1556 erkauften Egelsdorfer Bauerngut ruhte, nach wie vor, bis zur Ablösung der Fruchtabgabe weiter entrichtet wurde.
Das Igelsdorfer Siedlungsgebiet mit dem Pfaffental von der Landstrasse K3 aus gesehen in 2011
Flunamen bezogen auf das Igelsdorf:

Igel-Burg: IGELSBURG (Widdershausen)
Igel-Burg: auff der igellsburg (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Born: Igel-Dörfer-Born (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Born: beym igelsdoerffer born (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Gemeinde: Igel-Dörfer-Gemeinde (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Gemeinde: Igelsdoerffer gemeinde (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Rain: Igel-Dörfer-Rain (Widdershausen)
Igel-Dörfer-Rain: Auffm Igelsdoerffer Rein (Widdershausen)
Igel-Dorf: IM IGELSDORF (Widdershausen)
Igel-Dorf: Im Igellsdorff (Widdershausen)

1475
Irringen zwischen Landgraf Wilhelm, später Philipp d. Großmütigen und Hans Metsch wegen der hessischen Rechte an den Wüstungen Born, Geidenstadt, Marbach und Igelsdorf, HStAM Bestand 17 e Nr. Born 7

1491
Landgraf Wilhelm III. verleiht Heinrich Roid und Hans Hutzel (Hotzel) und ihren Erben folgende Güter als Erblehen: eine Wiese und einen halben Acker vor dem forte zu Widdershausen für 3 Scheffel Hafer jährlich; ein wüstes Gütchen zu Igelsdorf (Ergelsdorf) für je 1 Scheffel Korn und Hafer; ein halbes wüstes Gütchen daselbst für je 1 Limes Korn und Hafer; 2 Gärten, einen beim Kirchberg, den andern beim Wasser zu Widdershausen, für 2 Groschen jährlich. Die Belehnten sollen die Güter nach Erblehensrecht und -gewohnheit nutzen, sie in Wesen und Besserung halten und die genannten Pachten und Zinse jährlich bei Zinsbuße nach Friedewald liefern, StA Marburg Kopiar 17, Nr. 18, Bl. 8, Regesten der Landgrafen von Hessen, Band 6, Teil 2, Ausgabe 2 - Seite 819.

1496
1496 war Philipp Widdersheim der Inhaber der Igelsdorfer Mühle, er wurde in jenem Jahr durch Wilhelm von Feuerbach ermordet (StAM, K15, Nr.34/1818)

1515
Dienstleistungen von den Gütern zu Born, Igelsdorf und Marbach (Wüstungen im Gericht Heringen), HStAM Bestand 17 e Nr. Born 6

1556
1556 verkaufen Heinz und Anna Aschenbach zu Vitzenroede und Andreas und Katharina Richart (Reichardt) zu Dankmarshausen ihr in der Wüstung Igelsdorf gelegenes Gütchen (“gutgenn”, Wiesen und Äcker) für 176 Schock an Hansen und Annen Zinn zu Widdershausen

1588
Bedenken der Regierung zu Kassel wegen der hessischen Rechte an den Gütern zu Born und Igelsdorf, HStAM Bestand 17 e Nr. Born 5
Erinnerungstafel an den Eisernen Vorhang: Hier waren Deutschland und Europa bis zum 25. 11.1989 geteilt. Diese Tafel steht direkt am Eingang zum Pfaffental, dem Igelsdorfer Siedlungsgebiet, in Richtung Dippach.
Erinnerungstafel an den Eisernen Vorhang: Hier waren Deutschland und Europa bis zum 25. 11.1989 geteilt. Diese Tafel steht vor Eingang zum Pfaffental, dem Igelsdorfer Siedlungsgebiet, in Richtung Leimbach.
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